Hier möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Energieberatung und Energieausweis zur Verfügung stellen.
In der verwirrenden Vielfalt des Internets und durch oft widersprüchliche Aussagen in den Medien ist es für den Verbraucher oft schwierig, das Zutreffende herauszufiltern.
Daher soll hier kein Überangebot an Informationen entstehen. Doch sollen nach und nach alle wesentlichen Begriffe erläutert werden, die oft im Zusammenhang mit Energieberatung oder Energieausweis fallen.
Auch die auf den ersten Blick schwer durchschaubaren Zusammenhänge zwischen den einzelnen beteiligten Institutionen, Vorschriften und Verordnungen sollen im Folgenden gemeinverständlich dargestellt werden.

Die Energieberatung

(auch Gebäudeenergieberatung, Energieeinsparberatung, Vor-Ort-Energieberatung)

Eine Energieberatung kommt immer in Frage, bevor bei einem Gebäude Sanierungen oder Umbauten an der Außenhülle, das heißt an den Außenwänden, Fenstern, Dach, Kellerdecke/Kelleraußenwänden oder an der Heizungsanlage vorgenommen werden, bzw. Lösungen gesucht werden, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken. Bei Wohngebäuden wird hierbei nur der Energieverbrauch für die Heizung und Warmwasserbereitung in Betracht gezogen. 

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß „Energieberatung“ kein geschützter Begriff ist. Daher sollte jeder Interessent genau überlegen, welcher Zweck damit erreicht werden soll und informiert sein, wer die entsprechende Energieberatung durchführen kann. 

Dies ist besonders wichtig, da quasi jeder Energieberatungen anbieten kann, egal, ob die nötige Qualifikation vorhanden ist oder nicht. Aber auch das Interesse, dem Beratungsempfänger gleich im Anschluß etwa eine neue Heizung oder eine Komplettsanierung anzubieten, kann die eigentliche Absicht so mancher Energieberater sein. Mit einer unabhängigen und neutralen Energieberatung kann in so einem Fall natürlich nicht gerechnet werden. 

Sinn und Zweck einer jeden Beratung – egal zu welchem Thema – ist aber, Informationen zu erlangen, um weitere Entscheidungen objektiv treffen zu können. Im Bereich der Energieberatung bietet hier nur eine „ingenieurmäßige“ Vor-Ort-Beratung nach den Richtlinien des BAFA die Sicherheit, unabhängig und qualifiziert beraten zu werden. Überdies sind an diese Art der Energieberatung Mindestanforderungen zum Beratungsinhalt gekoppelt und nur hier wird die Beratung selbst mit 175,- € bei Ein-Zweifamilienhäusern, bzw. mit 250,- € bei Mehrfamilienhäusern gefördert. Auch die staatlichen Förderungen für eventuelle Sanierungsarbeiten durch die KfW-Bank können nur durch einen Energieberater mit BAFA-Zulassung beantragt werden.



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